Was umfasst das Gebiet des Zivilrechts?


Zu den Gebieten des Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mietrecht und das Dienst- und Werkleistungsvertragsrecht. Die meisten Problematiken aus dem Alltag sind zivilrechtlicher Natur.

Nicht Teil des Zivilrechts sind jedoch Sachverhalte in Verbindung mit Behörden oder der Polizei. Auch Fragen des Asylrechts gehören nicht zum Zivilrecht. Fragen mit Bezug zu gesetzlichen Versicherern und staatlichen Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem BAföG – gehören nicht zum Zivilrecht.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, dann können Sie uns jederzeit per Kontaktformular oder über info(at)srtrier.de kontaktieren.