Beratungsablauf

Im ersten Schritt können Sie bezüglich Ihres Sachverhalts über unser Fallformular Kontakt aufnehmen. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert und machen Sie sämtliche relevanten Angaben. Wir können zudem nur Fälle annehmen, die unsere Bedingungen einhalten.

Ihr Sachverhalt wird daraufhin intern durch uns und unsere Kooperationspartner auf die Vereinbarkeit mit unseren Richtlinien geprüft (FAQ). Sollte Ihr Fall nicht mit unseren Richtlinien vereinbar sein, können wir diesen leider nicht annehmen. Die Prüfung dauert in der Regel wenige Tage. Sie erhalten möglichst schnell Bescheid, falls wir Ihren Fall nicht annehmen können.

Wenn die interne Prüfung erfolgt ist, wird ihr Fall an unsere Beraterinnen und Berater weitergeleitet. Das Beratungsteam vereinbart zunächst ein erstes Gespräch mit Ihnen, um den Sachverhalt persönlich mit Ihnen zu besprechen. Das Gespräch kann in Präsenz oder digital durchgeführt werden.

 

Im Anschluss an das Gespräch wird Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines unentgeltlichen Beratungsvertrags inklusive Anlagen vorgelegt, welcher das Beratungsteam mit Ihnen im Detail noch einmal bespricht.

Ihr Beratungsteam erstellt innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Wochen ein Gutachten. Dieses beinhaltet eine Prüfung Ihrer rechtlichen Problematik und eine Handlungsempfehlung.

Das erstellte Gutachten wird von unserer Partnerkanzlei überprüft. Nach Rücksprache mit den Anwältinnen und Anwälten nehmen Ihre Beraterinnen und Berater gegebenfalls Änderungen am Gutachten vor.

Zuletzt vereinbaren Ihre Beraterinnen und Berater ein Abschlussgespräch mit Ihnen. Hier werden Ihnen die Ergebnisse präsentiert und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich Details erklären zu lassen.

 

FAQ

Was ist der Streitwert?2022-10-19T21:59:08+02:00

Unter dem Streitwert versteht man die Summe, das heißt den Geldbetrag, um den es in Ihrem geschilderten Fall geht. Wir benötigen dahingehend eine ungefähre Angabe Ihrerseits, um frühzeitig abzuschätzen, ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Können Sie die Summe nicht beziffern oder bestehen Unsicherheiten, reichen Sie den Fall zunächst einfach ein.

Welche Leistungen erbringt ihr?2022-09-29T08:19:17+02:00

Unsere Beratung ist darauf gerichtet, Ihnen Klarheit über die Rechtslage zu verschaffen. Dazu fertigt Ihr Beratungsteam ein anwaltlich geprüftes Gutachten an, das Ihren Sachverhalt rechtlich einordnet. Ihre Beraterinnen und Berater formulieren zudem eine Handlungsempfehlung, auf deren Grundlage Sie bestmöglich informiert Entscheidungen treffen können. Wir vertreten Sie deshalb nicht gegenüber der Gegenseite oder vor Gericht.

Ist die Beratung wirklich kostenlos?2022-01-25T13:13:21+02:00

Ja, die rechtliche Beratung durch die Studentische Rechtsberatung Trier e. V. erfolgt gemeinnützig und damit auch kostenlos.

Ich bin mir unsicher, ob mein Fall die Voraussetzungen erfüllt2022-08-19T16:40:59+02:00

Das ist kein Problem, gerne können Sie Ihren Fall trotzdem einreichen. Sollte Ihr Sachverhalt nicht durch unser Beratungsangebot gedeckt sein, werden wir Ihnen dies unzüglich mitteilen. Gerne können Sie uns auch per Kontaktformular auf der Startseite oder per E-Mail an info(at)srtrier.de kontaktieren, um offene Fragen zu klären.

Ich würde gerne Feedback geben2022-08-19T16:42:19+02:00

Feedback zu Ihrer Beratung können Sie jederzeit an die zuständigen Berater und Beraterinnen richten. Gerne können Sie auch den Vorstand unter info(at)srtrier.de kontaktieren.

Wird der Schutz meiner Daten gewahrt?2022-08-19T16:43:26+02:00

Ja, SRT e. V. ist es wichtig, dass persönliche Mandatsdaten nur den jeweiligen Beratern und dem Vorstand zur Verfügung stehen. Ihr Fall wird nach der Prüfung durch den Vorstand anonym an unsere Berater und Beraterinnen ausgeschrieben. Erst wenn Ihnen ein festes Beraterteam zugeteilt wird, hat dieses Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.

Was umfasst das Gebiet des Zivilrechts?2022-09-29T08:12:45+02:00

Zu den Gebieten des Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mietrecht und das Dienst- und Werkleistungsvertragsrecht. Die meisten Problematiken aus dem Alltag sind zivilrechtlicher Natur.

Nicht Teil des Zivilrechts sind jedoch Sachverhalte in Verbindung mit Behörden oder der Polizei. Auch Fragen des Asylrechts gehören nicht zum Zivilrecht. Fragen mit Bezug zu gesetzlichen Versicherern und staatlichen Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem BAföG – gehören nicht zum Zivilrecht.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, dann können Sie uns jederzeit per Kontaktformular oder über info(at)srtrier.de kontaktieren.

Wie lange dauert die Beratung?2022-09-29T08:14:02+02:00

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach einer internen Prüfung wird Ihr Fall innerhalb weniger Tage zugewiesen. Danach macht Ihr Beratungsteam mit Ihnen ein Erstgespräch. Für die Erstellung des Gutachtens sind zwei Wochen vorgesehen. Danach wird das Gutachten durch unsere Partnerkanzlei auf seine Richtigkeit überprüft. Kurzfristige Angelegenheiten können wir deshalb nicht bearbeiten.

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