Fall einreichen
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sachverhalt alle folgenden Punkte erfüllt:
Die Problematik befindet sich auf dem allgemeinen zivilrechtlichen Gebiet (Bsp: Kaufvertrag, Dienstvertrag, Mietsachen, ..)
Keine Vertretung durch uns vor Gericht oder außergerichtlich
Keine engen Fristangelegenheiten (Unter Berücksichtigung des Beratungsablaufs dauert eine Beratung ungefähr drei bis vier Wochen)
FAQ
Ja, die rechtliche Beratung durch die Studentische Rechtsberatung Trier e. V. erfolgt gemeinnützig und damit auch kostenlos.
Das ist kein Problem, gerne können Sie Ihren Fall trotzdem einreichen, sollte Ihr Sachverhalt leider nicht durch unser Beratungsangebot gedeckt sein, werden wir Ihnen dies unverbindlich mitteilen. Gerne können Sie uns auch per Kontaktformular auf der Startseite oder E-Mail an info(at)srtrier.de kontaktieren, um offene Fragen zu klären.
Feedback zu Ihrer Beratung durch unser Team können Sie jederzeit an die zuständigen Berater und Beraterinnen, sowie auch an den Vorstand richten.
Ja, SRT ist es wichtig, dass wir persönliche Mandatsdaten nur den jeweiligen Bearbeitern und dem Vorstand zur Verfügung stellen. Ihr Fall wird nach Prüfung durch den Vorstand anonym an unsere Berater und Beraterinnen ausgeschrieben, erst wenn Ihnen ein festes Beraterteam zugeteilt wird, hat dieses Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
Zu den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mietrecht, das Dienst- und Werkleistungsvertragsrecht und weitere allgemeine Problematiken aus dem Alltag.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, dann können Sie uns jederzeit gerne auch direkt per Kontaktformular oder über info(at)srtrier.de kontaktieren.
Dies ist einzelfallabhängig. Für die Erstellung des Gutachtens sind grundsätzlich zwei Wochen vorgesehen. Dennoch spielen weitere Faktoren bei der endgültigen Dauer der Beratung, wie zum Beispiel die interne Prüfung und Absprache mit den Partnerkanzleien, eine Rolle.
Könnt ihr meinen Fall bearbeiten?
SRT e.V. kann sich momentan leider nur Fälle aus dem allgemeinen Zivilrecht annehmen. Hier einige Beispielfälle, die von uns bearbeitet werden können:
- Du hast als Verbraucher bei dem Unternehmen X etwas gekauft, der Verkäufer weigert sich aber einen Mangel an der Sache zu beheben.
- Dein Fitnessstudio reagiert auf keine Kündigung und will dich nicht aus dem Vertrag lassen.
- Du hast für deinen Kumpel etwas in Stellvertretung gekauft, dieser will dir das Geld aber nicht zurückzahlen.
- Deine Heizung in der Mietwohnung funktioniert seit Tagen nicht mehr, von dem Vermieter gibt es keine Reaktion.
- Der Hund deiner Nachbarin hat dich gebissen und du möchtest nun Schadensersatz.
- Du bist dir nicht sicher, wie viel Urlaub du bei deiner Arbeit noch nehmen darfst.
Dies sind nur einige Beispiele, solltest du Fragen haben, kannst du dich gerne auf unserer Startseite per Kontaktformular an uns wenden.
NICHT umfasst sind „sehr spezielle“ Rechtsgebiete (z.B. Versicherungsrecht, Bank- und Börsenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)