Wir nehmen nur Fälle auf dem Gebiet des Zivilrechts an. Hier einige Beispielfälle, die von uns bearbeitet werden können:
- Du hast als Verbraucher bei dem Unternehmen X etwas gekauft, der Verkäufer weigert sich aber einen Mangel an der Sache zu beheben.
- Dein Fitnessstudio reagiert auf keine Kündigung und will dich nicht aus dem Vertrag lassen.
- Du hast für deinen Kumpel etwas in Stellvertretung gekauft, dieser will dir das Geld aber nicht zurückzahlen.
- Deine Heizung in der Mietwohnung funktioniert seit Tagen nicht mehr, von dem Vermieter gibt es keine Reaktion.
- Der Hund deiner Nachbarin hat dich gebissen und du möchtest nun Schadensersatz.
- Du bist dir nicht sicher, wie viel Urlaub du bei deiner Arbeit noch nehmen darfst.
Dies sind nur einige Beispiele. Solltest du Fragen haben, kannst du dich gerne auf unserer Startseite per Kontaktformular an uns wenden.
NICHT umfasst sind „sehr spezielle“ Rechtsgebiete (z. B. Versicherungsrecht, Bank- und Börsenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht).