Fall einreichen2024-09-17T20:37:55+02:00

Fall einreichen

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sachverhalt alle folgenden Punkte erfüllt:

  • Die Problematik befindet sich auf dem Gebiet des Zivilrechts.

  • Keine Vertretung durch uns vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite.

  • Keine engen Fristangelegenheiten (eine Beratung dauert ungefähr vier Wochen).

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Nun zu Ihrem Anliegen:

Unter dem Streitwert versteht man die Summe, das heißt den Geldbetrag, um den es in Ihrem geschilderten Fall geht. Wir benötigen dahingehend eine ungefähre Angabe Ihrerseits, um frühzeitig abzuschätzen, ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, 300 EUR zu bezahlen, beträgt der Streitwert 300 EUR. Können Sie die Summe nicht beziffern oder bestehen Unsicherheiten, wählen Sie "Ich kann die Höhe der Streitwertsumme nicht abschätzen".

Nun zu Ihrem Anliegen:

Hinweis

Sind Sie sicher, dass Ihr Problem unsere Richtlinien erfüllt?

  • Das Problem gehört zum Zivilrecht: Es geht um rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Firmen, nicht um Strafsachen oder öffentliche Angelegenheiten.
  • Keine Vertretung vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite: Wir werden Sie beraten und Ihnen eine Handlungsempfehlung geben, aber wir treten nicht für Sie vor Gericht oder verhandeln direkt mit der anderen Partei.
  • Keine dringenden Fristen: Wenn Sie schnelle Hilfe wegen einer knappen Frist brauchen, sind wir nicht die Richtigen. Die Beratung dauert etwa vier Wochen.

Are you sure that your problem meets our guidelines?

  • The problem belongs to civil law: it concerns legal disputes between private individuals or companies, not criminal or public matters.
  • No representation in court or against the other party: We will advise you and give you a recommendation for action, but we will not go to court for you or negotiate directly with the other party.
  • No urgent deadlines: If you need quick help because of a tight deadline, we are not the right people for you. The consultation takes about four weeks.

FAQ

Was ist der Streitwert?2022-10-19T21:59:08+02:00

Unter dem Streitwert versteht man die Summe, das heißt den Geldbetrag, um den es in Ihrem geschilderten Fall geht. Wir benötigen dahingehend eine ungefähre Angabe Ihrerseits, um frühzeitig abzuschätzen, ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Können Sie die Summe nicht beziffern oder bestehen Unsicherheiten, reichen Sie den Fall zunächst einfach ein.

Welche Leistungen erbringt ihr?2022-09-29T08:19:17+02:00

Unsere Beratung ist darauf gerichtet, Ihnen Klarheit über die Rechtslage zu verschaffen. Dazu fertigt Ihr Beratungsteam ein anwaltlich geprüftes Gutachten an, das Ihren Sachverhalt rechtlich einordnet. Ihre Beraterinnen und Berater formulieren zudem eine Handlungsempfehlung, auf deren Grundlage Sie bestmöglich informiert Entscheidungen treffen können. Wir vertreten Sie deshalb nicht gegenüber der Gegenseite oder vor Gericht.

Ist die Beratung wirklich kostenlos?2022-01-25T13:13:21+02:00

Ja, die rechtliche Beratung durch die Studentische Rechtsberatung Trier e. V. erfolgt gemeinnützig und damit auch kostenlos.

Ich bin mir unsicher, ob mein Fall die Voraussetzungen erfüllt2022-08-19T16:40:59+02:00

Das ist kein Problem, gerne können Sie Ihren Fall trotzdem einreichen. Sollte Ihr Sachverhalt nicht durch unser Beratungsangebot gedeckt sein, werden wir Ihnen dies unzüglich mitteilen. Gerne können Sie uns auch per Kontaktformular auf der Startseite oder per E-Mail an info(at)srtrier.de kontaktieren, um offene Fragen zu klären.

Ich würde gerne Feedback geben2022-08-19T16:42:19+02:00

Feedback zu Ihrer Beratung können Sie jederzeit an die zuständigen Berater und Beraterinnen richten. Gerne können Sie auch den Vorstand unter info(at)srtrier.de kontaktieren.

Wird der Schutz meiner Daten gewahrt?2022-08-19T16:43:26+02:00

Ja, SRT e. V. ist es wichtig, dass persönliche Mandatsdaten nur den jeweiligen Beratern und dem Vorstand zur Verfügung stehen. Ihr Fall wird nach der Prüfung durch den Vorstand anonym an unsere Berater und Beraterinnen ausgeschrieben. Erst wenn Ihnen ein festes Beraterteam zugeteilt wird, hat dieses Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.

Was umfasst das Gebiet des Zivilrechts?2022-09-29T08:12:45+02:00

Zu den Gebieten des Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mietrecht und das Dienst- und Werkleistungsvertragsrecht. Die meisten Problematiken aus dem Alltag sind zivilrechtlicher Natur.

Nicht Teil des Zivilrechts sind jedoch Sachverhalte in Verbindung mit Behörden oder der Polizei. Auch Fragen des Asylrechts gehören nicht zum Zivilrecht. Fragen mit Bezug zu gesetzlichen Versicherern und staatlichen Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem BAföG – gehören nicht zum Zivilrecht.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, dann können Sie uns jederzeit per Kontaktformular oder über info(at)srtrier.de kontaktieren.

Wie lange dauert die Beratung?2022-09-29T08:14:02+02:00

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach einer internen Prüfung wird Ihr Fall innerhalb weniger Tage zugewiesen. Danach macht Ihr Beratungsteam mit Ihnen ein Erstgespräch. Für die Erstellung des Gutachtens sind zwei Wochen vorgesehen. Danach wird das Gutachten durch unsere Partnerkanzlei auf seine Richtigkeit überprüft. Kurzfristige Angelegenheiten können wir deshalb nicht bearbeiten.