Fall einreichen
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sachverhalt alle folgenden Punkte erfüllt:
Die Problematik befindet sich auf dem Gebiet des Zivilrechts.
Keine Vertretung durch uns vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite.
- Keine engen Fristangelegenheiten (eine Beratung dauert ungefähr vier Wochen).
FAQ
Unter dem Streitwert versteht man die Summe, das heißt den Geldbetrag, um den es in Ihrem geschilderten Fall geht. Wir benötigen dahingehend eine ungefähre Angabe Ihrerseits, um frühzeitig abzuschätzen, ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Können Sie die Summe nicht beziffern oder bestehen Unsicherheiten, reichen Sie den Fall zunächst einfach ein.
Unsere Beratung ist darauf gerichtet, Ihnen Klarheit über die Rechtslage zu verschaffen. Dazu fertigt Ihr Beratungsteam ein anwaltlich geprüftes Gutachten an, das Ihren Sachverhalt rechtlich einordnet. Ihre Beraterinnen und Berater formulieren zudem eine Handlungsempfehlung, auf deren Grundlage Sie bestmöglich informiert Entscheidungen treffen können. Wir vertreten Sie deshalb nicht gegenüber der Gegenseite oder vor Gericht.
Ja, die rechtliche Beratung durch die Studentische Rechtsberatung Trier e. V. erfolgt gemeinnützig und damit auch kostenlos.
Das ist kein Problem, gerne können Sie Ihren Fall trotzdem einreichen. Sollte Ihr Sachverhalt nicht durch unser Beratungsangebot gedeckt sein, werden wir Ihnen dies unzüglich mitteilen. Gerne können Sie uns auch per Kontaktformular auf der Startseite oder per E-Mail an info(at)srtrier.de kontaktieren, um offene Fragen zu klären.
Feedback zu Ihrer Beratung können Sie jederzeit an die zuständigen Berater und Beraterinnen richten. Gerne können Sie auch den Vorstand unter info(at)srtrier.de kontaktieren.
Ja, SRT e. V. ist es wichtig, dass persönliche Mandatsdaten nur den jeweiligen Beratern und dem Vorstand zur Verfügung stehen. Ihr Fall wird nach der Prüfung durch den Vorstand anonym an unsere Berater und Beraterinnen ausgeschrieben. Erst wenn Ihnen ein festes Beraterteam zugeteilt wird, hat dieses Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
Zu den Gebieten des Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mietrecht und das Dienst- und Werkleistungsvertragsrecht. Die meisten Problematiken aus dem Alltag sind zivilrechtlicher Natur.
Nicht Teil des Zivilrechts sind jedoch Sachverhalte in Verbindung mit Behörden oder der Polizei. Auch Fragen des Asylrechts gehören nicht zum Zivilrecht. Fragen mit Bezug zu gesetzlichen Versicherern und staatlichen Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem BAföG – gehören nicht zum Zivilrecht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, dann können Sie uns jederzeit per Kontaktformular oder über info(at)srtrier.de kontaktieren.
Das hängt vom Einzelfall ab. Nach einer internen Prüfung wird Ihr Fall innerhalb weniger Tage zugewiesen. Danach macht Ihr Beratungsteam mit Ihnen ein Erstgespräch. Für die Erstellung des Gutachtens sind zwei Wochen vorgesehen. Danach wird das Gutachten durch unsere Partnerkanzlei auf seine Richtigkeit überprüft. Kurzfristige Angelegenheiten können wir deshalb nicht bearbeiten.
Könnt ihr meinen Fall bearbeiten?
Wir nehmen nur Fälle auf dem Gebiet des Zivilrechts an. Hier einige Beispielfälle, die von uns bearbeitet werden können:
- Du hast als Verbraucher bei dem Unternehmen X etwas gekauft, der Verkäufer weigert sich aber einen Mangel an der Sache zu beheben.
- Dein Fitnessstudio reagiert auf keine Kündigung und will dich nicht aus dem Vertrag lassen.
- Du hast für deinen Kumpel etwas in Stellvertretung gekauft, dieser will dir das Geld aber nicht zurückzahlen.
- Deine Heizung in der Mietwohnung funktioniert seit Tagen nicht mehr, von dem Vermieter gibt es keine Reaktion.
- Der Hund deiner Nachbarin hat dich gebissen und du möchtest nun Schadensersatz.
- Du bist dir nicht sicher, wie viel Urlaub du bei deiner Arbeit noch nehmen darfst.
Dies sind nur einige Beispiele. Solltest du Fragen haben, kannst du dich gerne auf unserer Startseite per Kontaktformular an uns wenden.
NICHT umfasst sind „sehr spezielle“ Rechtsgebiete (z. B. Versicherungsrecht, Bank- und Börsenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht).